Der Unterschied zwischen Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Grundsätzlich handelt es sich sowohl bei der Anlageberatung sowie bei der Vermögensverwaltung um Finanzdienstleistungen. Doch wie unterscheiden sich diese voneinander?


Was wird unter den beiden Finanzdienstleistungen verstanden?


Im Rahmen einer Vermögensverwaltung werden zu Beginn gemeinsam mit dem Anleger ein Risikoprofil erstellt und die persönlichen Anlageziele festgelegt. Im Zuge dessen werden auch die finanzielle Situation sowie die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers in Bezug auf eine Geldanlage abgefragt. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird dann ein Vermögensverwaltungsvertrag aufgesetzt, der Grundsätze zur Anlage des Vermögens beinhaltet. Dieser Vertrag stellt die Handlungsbasis eines Vermögensverwalters dar, welcher sich selbstständig um eine passende Anlage des Geldes kümmert. Um dabei Anlageentscheidungen stets im Sinne des Anlegers zu treffen, basiert die Arbeit des Vermögensverwalters auf den schriftlich festgehaltenen Grundsätzen des Vermögensverwaltungsvertrages. Rücksprachen mit dem Anleger erfolgen dabei lediglich in Form von quartalsweisen Reportings, in denen der Vermögensverwalter die Entwicklung des angelegten Vermögens detailliert erklärt. Demnach verfügt ein Vermögensverwalter selbstständige Entscheidungsfreiheiten zur Vermögensanlage eines Anlegers.

Auch bei der Anlageberatung werden zu Beginn die Risikobereitschaft sowie die Risikofähigkeit des Anlegers abgefragt. Des Weiteren werden auch die persönlichen Bedürfnisse und Ziele des Anlegers angesprochen, welche eine bedeutsame Grundlage für die folgende Beratung darstellt. Auf Grundlage dieses Wissens bereitet der Berater dem Anleger Empfehlungen und Analysen vor, wie dieser sein Vermögen bestmöglich anlegen kann. Welche Möglichkeit und Strategie dabei die Richtige ist, entscheidet der Anleger selbst. Denn im Gegensatz zur Vermögensverwaltung müssen Anleger bei der Anlageberatung ihre Anlageentscheidung selbst treffen. Die Anlageberater stehen den Anlegern in dieser Entscheidung mit nützlichen Entscheidungshilfen und Abwägungen der einzelnen Möglichkeiten lediglich unterstützend sowie beratend zur Seite.


Vermögensverwaltung versus Anlageberatung


Die beiden dargestellten Finanzdienstleistungen unterscheiden sich somit in ihren jeweiligen Grundsätzen deutlich voneinander. Dabei stellt die Frage, ob finale Anlageentscheidungen vom Anleger selbst getroffen werden (Anlageberatung), oder ob diese Entscheidungen an einen Experten delegiert werden (Vermögensverwaltung), der Kernunterschied der beiden Dienstleistungen dar.

Des Weiteren unterscheiden sich die beiden Arten in ihrem Zeitfaktor und dem entstehenden Schuldverhältnis. So entsteht bei der Beratung zur Anlage ein kurzzeitiges Schuldverhältnis, das nach der getroffenen Anlageentscheidung erlischt. Eine Verwaltung des Vermögens hingegen erstreckt sich über einen deutlich längeren Zeitraum, sodass auch nach einer erfolgten Entscheidung weiterhin eine Betreuung beziehungsweise eine Verwaltungstätigkeit des Vermögens stattfindet. Demnach ist bei dieser Art der Finanzdienstleistung auch von einem Dauerschuldverhältnis die Rede.

Außerdem besitzen Vermögensverwalter, im Gegensatz zu Anlageberatern, über Zugriffs- und Dispositionsmöglichkeiten, die ihnen Freiheiten bezüglich des weiteren Anlagevorgehens sowie weiterer Anlageentscheidungen verschaffen.


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